Mit der Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) und dem neuen Transparenzregister verschärft die Schweiz ihre Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die neuen Bestimmungen treten ab Herbst 2026 schrittweise in Kraft.
Der Zeitplan
- 1. Oktober 2026: Inkrafttreten des revidierten GwG
- 1. Januar 2027: Inkrafttreten weiterer Verordnungen und FINMA-Vorgaben
Wen betreffen die Änderungen?
Das GwG gilt auch künftig nicht für sämtliche Unternehmen in der Schweiz. Betroffen sind insbesondere Personen und Unternehmen, die Tätigkeiten mit erhöhtem Geldwäschereirisiko ausüben.
Neu oder stärker im Fokus stehen unter anderem:
- Domizilgewährung
- Bestimmte Verwaltungsratsmandate
- Gründung und Verwaltung von Holding- oder Sitzgesellschaften
- Bestimmte Immobilientransaktionen
- Strukturierungs- und Beratungsmandate
- Dienstleistungen im Bereich Kryptowährungen
Dadurch können künftig auch klassische Treuhanddienstleistungen unter die neuen Vorschriften fallen.
Welche Pflichten ergeben sich daraus?
Unternehmen und Treuhänder, die dem GwG unterstehen, müssen insbesondere:
- wirtschaftlich berechtigte Personen identifizieren und überprüfen (Know Your Customer – KYC)
- Risikoanalysen durchführen und dokumentieren
- Geschäftsbeziehungen laufend überwachen
- interne Weisungen und Kontrollmechanismen etablieren
- Melde- und Dokumentationspflichten erfüllen
Je nach Tätigkeit kann zudem ein Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) erforderlich werden.
Neues Transparenzregister
Ein zentraler Bestandteil der Revision ist die Einführung eines eidgenössischen Transparenzregisters.
Viele Unternehmen werden künftig verpflichtet sein:
- wirtschaftlich berechtigte Personen festzustellen
- diese dem Register zu melden
- Änderungen laufend zu aktualisieren
- die entsprechenden Nachweise aufzubewahren
Damit steigen die Anforderungen an Transparenz und Unternehmensdokumentation deutlich.
Was Unternehmen bereits heute prüfen sollten
Bereits heute empfiehlt es sich:
- Dienstleistungen auf mögliche GwG-Relevanz zu überprüfen
- bestehende Risiko- und Kontrollprozesse zu analysieren
- Dokumentationsprozesse zu aktualisieren
- Verantwortlichkeiten intern klar festzulegen
- Mitarbeitende frühzeitig zu sensibilisieren
Eine rechtzeitige Vorbereitung erleichtert die spätere Umsetzung erheblich.
Worauf es jetzt ankommt
Die GWG-Revision 2026 bringt insbesondere für Treuhänder, Berater und Unternehmen mit komplexeren Strukturen zusätzliche regulatorische Anforderungen mit sich. Wer die Entwicklungen frühzeitig verfolgt und die möglichen Auswirkungen auf das eigene Unternehmen prüft, kann sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen.
Hast du Fragen?
Die konkrete Umsetzung der neuen Vorschriften wird in den kommenden Monaten weiter konkretisiert. Gleichzeitig wird das geplante Transparenzregister viele Unternehmen erstmals direkt betreffen.
Falls du Fragen zu den geplanten Änderungen oder zum Transparenzregister hast, stehen wir gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.



