Konsolidierungspflicht in der Schweiz

Der Nutzen einer Konzernrechnung im KMU-Umfeld wird oft unterschätzt. Gerade bei wachsenden Unternehmensgruppen wird eine Konsolidierung oft erst thematisiert, wenn die relevanten Schwellenwerte überschritten werden und das Gesetz die Erstellung vorschreibt. Als Steuerungsinstrument aber auch für externe Stakeholder wie Investoren oder Banken, kann eine Konzernrechnung für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zentral sein. Oft bestehen zwischen den Gesellschaften einer Gruppe finanzielle Beziehungen wie Kontokorrente oder Darlehen. Je nach Organisation werden auch Umsätze zwischen den Gesellschaften generiert. Ohne die Aufstellung einer Konzernrechnung, welche die gruppeninternen Beziehungen eliminiert, ist die Beurteilung der gesamten wirtschaftlichen Lage oft nicht möglich.

 

1. Wer ist konsolidierungspflichtig?

Gemäss Art. 963 OR besteht eine Konsolidierungspflicht, wenn eine juristische Person:

  • eine oder mehrere Gesellschaften kontrolliert (d. h. über die Mehrheit der Stimmen oder faktisch beherrscht), und
  • die Schwellenwerte für die ordentliche Revision überschreitet:

Zwei der folgenden drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren:
– Bilanzsumme > CHF 20 Mio.
– Umsatzerlös > CHF 40 Mio.
– Vollzeitstellen > 250

2. Warum ist eine Konzernrechnung wichtig?

Bei Firmengruppen mit mehreren juristischen Einheiten, welche untereinander finanzielle Beziehungen pflegen, ist ein klares Bild über die wirtschaftliche Lage oft nicht vorhanden. Die Konzernrechnung zeigt die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe als eine einzige wirtschaftliche Einheit und dient Investoren, Gläubigern und Behörden als Entscheidungsgrundlage und stellt sicher, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten korrekt erfasst sind.

3. Konsolidierungsarten

Vollkonsolidierung

  • Für Tochtergesellschaften (>50 % Beteiligung)
    • Alle Aktiven, Passiven, Erträge und Aufwendungen werden voll einbezogen.
    • Minderheitsanteile werden separat ausgewiesen.

Quotenkonsolidierung

  • Für gemeinschaftlich geführte Gesellschaften (Joint Ventures)
    • Proportionale Einbeziehung entsprechend dem Anteil.

Equity-Methode

  • Für assoziierte Gesellschaften (20–50 % Beteiligung)
    • Die Beteiligung wird als Vermögenswert bilanziert und anteilig angepasst.

 

4. Praxisherausforderung: Aufsetzen der Konsolidierung

Das Aufsetzen der Konsolidierung ist für einen reibungslosen Prozess zentral

  • Vereinheitlichung des Abschlussstichtags
  • Abstimmung der Kontenpläne und Bewertungsgrundsätze
  • Eliminierung konzerninterner Transaktionen
  • Ermittlung und Darstellung der stillen Reserven
  • Sorgfältige Dokumentation für Revisoren

Gerade für KMU ohne eigene Finanzabteilung ist es empfehlenswert, frühzeitig fachliche Unterstützung beizuziehen, um Fehler und unnötigen Mehraufwand zu vermeiden.

Fazit

Eine Konzernrechnung soll nicht nur für die Revisionsstelle erstellt werden, sondern soll auch als Führungs- und Entscheidungsinstrument eingesetzt werden. Die Implementation einer Konsolidierung stellt viele Unternehmen vor praktische Herausforderungen. Eine frühzeitige Vorbereitung ist entscheidend.