Was passiert mit dem Vermögen, wenn ein Ehepartner
stirbt?
Neben dem persönlichen Verlust stellt sich rasch die Frage: Was
geschieht mit dem gemeinsamen Vermögen?
Kann ich zu Lebzeiten etwas unternehmen damit der
überlebende Ehegatte bestmöglich geschützt wird?
Bevor geerbt wird, erfolgt in jedem Fall zuerst die
güterrechtliche Auseinandersetzung (Eherecht). Erst danach wird der
verbleibende Teil des Vermögens als Nachlass vererbt.
Güterrecht: Was erhält der überlebende Ehepartner?
Von Gesetzes wegen gilt die Errungenschaftsbeteiligung.
Dabei wird unterschieden zwischen:
Ohne besondere Regelung erhält der überlebende Ehegatte:
Das restliche Vermögen bildet den Nachlass.
Erbrecht: Gesetzliche Ansprüche
Der überlebende Ehepartner erbt:
Wie kann man den Ehepartner zusätzlich begünstigen?
1. Güterrechtliche Gestaltung (Ehevertrag)
Möglichkeiten:
Besonders beliebt: Zuweisung der gesamten Errungenschaft an
den Überlebenden.
Dies ist möglich, solange Pflichtteile nicht gemeinsamer Kinder nicht verletzt
werden.
Optional: Wiederverheiratungsklausel zum Schutz gemeinsamer Kinder.
Wichtig: Güterrechtliche Änderungen benötigen immer
einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag.
2. Erbrechtliche Gestaltung (Testament oder Erbvertrag)
Der Erblasser kann:
Testament: handschriftlich / jederzeit widerrufbar.
Erbvertrag: öffentlich beurkundet / nur mit Zustimmung aller Beteiligten
änderbar.
Mit der Erbrechtsrevision per 01.01.2023 lohnt sich eine
Überprüfung bestehender Verfügungen.
Fazit
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den überlebenden Ehegatten
zu schützen – sowohl güterrechtlich als auch erbrechtlich. Jeder Fall ist
jedoch individuell, insbesondere bei Patchwork-Familien.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen eine massgeschneiderte Lösung
oder prüfen Ihre bestehenden Dokumente.
Ralph Hort, eidg. dipl. Treuhandexperte